AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Lernenden (FahrschülerInnen) müssen für alle praktischen Fahrstunden und die amtliche Führerprüfung (Fahrprüfung) ihren gültigen Lernfahrausweis mitführen

Eine Lektion (Fahrstunde) dauert 50 Minuten

Bei Verhinderung werden vereinbarte Lektionen, die nicht 48 Stunden im Voraus abgemeldet wurden, in Rechnung gestellt (Ausnahmen zbsp. akute Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis belegt)

Die für die Fahrprüfung zu reservierende Zeit gilt als eine Lektion

Die Lernenden sind verpflichtet mich über einen möglichen Entzug des Lernfahrausweises in Kenntnis zu setzen

Ordnungsbussen, welche durch Verschulden der Fahrschüler erhoben werden, können ab Prüfungsreife zu Lasten der Lernenden gehen

2017- Marcsfahrschule Murten

©2022 : Marcsfahrschule : Marc Unternährer : 3280 Murten / Morat : Suisse