Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Lernenden (FahrschülerInnen) müssen für alle praktischen Fahrstunden und die amtliche Führerprüfung (Fahrprüfung) ihren gültigen Lernfahrausweis mitführen
Eine Lektion (Fahrstunde) dauert 50 Minuten
Bei Verhinderung werden vereinbarte Lektionen, die nicht 48 Stunden im Voraus abgemeldet wurden, in Rechnung gestellt (Ausnahmen zbsp. akute Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis belegt)
Die für die Fahrprüfung zu reservierende Zeit gilt als eine Lektion
Die Lernenden sind verpflichtet mich über einen möglichen Entzug des Lernfahrausweises in Kenntnis zu setzen
Ordnungsbussen, welche durch Verschulden der Fahrschüler erhoben werden, können ab Prüfungsreife zu Lasten der Lernenden gehen
2017- Marcsfahrschule Murten